{"id":799,"date":"2020-08-26T10:35:55","date_gmt":"2020-08-26T08:35:55","guid":{"rendered":"https:\/\/ggwsf.org\/wordpress\/?p=799"},"modified":"2020-08-26T10:39:53","modified_gmt":"2020-08-26T08:39:53","slug":"blick-auf-corona-schutzmassnahmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ggwsf.org\/wordpress\/2020\/08\/26\/blick-auf-corona-schutzmassnahmen\/","title":{"rendered":"Blick auf Corona- Schutzma\u00dfnahmen"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align:right;\">Wei\u00dfenfels, 27.08.2020<\/p>\n<h2>Belehrungspunkte f\u00fcr Sch\u00fcler zum Schulbeginn mit Blick auf Corona- Schutzma\u00dfnahmen<\/h2>\n<p>Personensorgeberechtigte   und   vollj\u00e4hrige   Sch\u00fclerinnen   und   Sch\u00fcler   m\u00fcssen   zu Schuljahresbeginn   eine   unterzeichnete   Versicherung   der   Kenntnisnahme   der Infektionsschutzma\u00dfnahmen   des   Hygieneschutzplanes   abgeben.   Hierf\u00fcr   wird   den Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern ein entsprechendes Formular (<a href=\"https:\/\/ggwsf.org\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2020\/08\/4_Formular_Erkl\u00e4rung_Sch\u00fcler.pdf\" target=\"_new\" rel=\"noopener noreferrer\">Downlasd Formular<\/a>) zur Verf\u00fcgung gestellt. Wird diese Versicherung   bis   zum   31.8.2020   nicht   in   der   Schule   abgegeben,   ist   der   betreffenden Sch\u00fclerin oder dem Sch\u00fcler das Betreten der Einrichtung nicht mehr gestattet, solange, bis diese Versicherung vorliegt. Diese Versicherung ist jeweils nach mindestens f\u00fcnft\u00e4gigem Fernbleiben vom Unterricht zu erneuern, dies gilt f\u00fcr die Lehrkr\u00e4fte wie f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler. Generell gilt die Verpflichtung f\u00fcr alle, einen Mund-Nasen-Bedeckung bei sich zuf\u00fchren.   Am   27.   und   28.   August   gilt   uneingeschr\u00e4nkt   die   Maskenpflicht  au\u00dferhalb  des eigentlichen Unterrichts.><\/p>\n<p><strong>Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler mit Risikomerkmalen<\/strong> <\/p>\n<p>Alle   Sch\u00fclerinnen   und   Sch\u00fcler   mit   Risikomerkmalen   unterliegen   im   Rahmen   des Regelbetriebs   grunds\u00e4tzlich   der   Schulpflicht.   F\u00fcr   diese   Gruppe   von   Sch\u00fclerinnen   und Sch\u00fclern   sind   besondere   Hygienema\u00dfnahmen   zu   pr\u00fcfen.   Im   besonders   begr\u00fcndeten Einzelfall besteht in Absprache mit der Schulleitung die M\u00f6glichkeit einer Befreiung von der Unterrichtsteilnahmepflicht   in   Pr\u00e4senzform.   Die   betroffenen   Sch\u00fclerinnen   und   Sch\u00fcler erhalten dann ein entsprechendes Angebot im Distanzunterricht. <\/p>\n<p>Alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die aus Risikogebieten zur\u00fcckgekehrt sind, unterliegen im Rahmen des Regelbetriebs grunds\u00e4tzlich der Schulpflicht. Es obliegt den Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern und deren Eltern bzw. Sorgeberechtigten daf\u00fcr zu sorgen, dass der Schulbesuch auch   tats\u00e4chlich   m\u00f6glich   ist.   F\u00fcr   Sch\u00fclerinnen   und   Sch\u00fcler   die   aus   Risikogebieten zur\u00fcckkehren gilt daher:<br \/>\n&#8211; Unmittelbare Absonderung und R\u00fcckkehr in die eigene Wohnung auf direktem Weg.<br \/>\n&#8211; Testung sp\u00e4testens innerhalb von 72 Stunden nach der R\u00fcckkehr. <br \/>\nOhne das Vorliegen eines negativen Testergebnisses darf das Schulgel\u00e4nde und die Schulgeb\u00e4ude bis 14 Tage nach der R\u00fcckkehr nicht betreten werden. <br \/>\nFehlzeiten, die daraus resultieren, dass eine Testung bei R\u00fcckkehr nicht rechtzeitig erfolgen konnte, gelten als unentschuldigtes Fehlen.<br \/>\n<!--more--><\/p>\n<p><strong>F\u00fcr unsere Schule gilt insbesondere: <\/strong><\/p>\n<p>Der Pr\u00e4senzunterricht in der Schule findet ohne Mindestabstand in vollst\u00e4ndigen Klassenstatt.   Dabei   bildet   ein   Schuljahrgang   eine   so   genannte   Kohorte;   das   hei\u00dft,   dass   mit Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern anderer Jahrgangsstufen nach M\u00f6glichkeit kein pers\u00f6nlicher Kontakt im Schulbereich aufgenommen werden darf. Wenn das unvermeidbar ist, sind die Sicherheitsbestimmungen zu beachten. <\/p>\n<ul>\n<li>\t<strong>H\u00e4ndehygiene:<\/strong> Die H\u00e4nde sind gr\u00fcndlich mit Seife ca. 20-30 Sekunden zu waschen. Das Abtrocknen erfolgt mit Einmalhandt\u00fcchern. Die H\u00e4ndewaschung sollte nach den Pausen, nach dem Besuch der Toilette, nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen und nach dem Schulbesuch erfolgen. Mit ungewaschenen H\u00e4nden sollte man sich m\u00f6glich nicht ins Gesicht (Augen, Nase, Mund) fassen. Die H\u00e4ndehygiene ist deshalb so wichtig, weil sie die Zahl der Mikroorganismen und Viren erheblich reduziert.\n<li>\t<strong>Die Abstandsregel <\/strong>zwischen den einzelnen Personen sollte \u2013 au\u00dferhalb des Klassenraumes &#8211;  immer mindestens 1,50m betragen. Es gilt mit Beginn der Pause bis zum Betreten des Schulhofes Maskenpflicht. Ebenso wird zum Pausenende die Maske aufgesetzt und erst beim Betreten des Klassenraums darf diese wieder abgenommen werden. Die Klassenstufen 11 und 12 m\u00fcssen nicht zu den Pausen auf den Schulhof gehen. Falls aus diesen Jahrg\u00e4ngen Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler die Hofpause in Anspruch nehmen m\u00f6chten, halten sie Abstand zu den anderen Kohorten.\n<li>\t<strong>Folgende weitere Hygienema\u00dfnahmen gelten:<\/strong> Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die Infektionssymptome aufweisen oder mit Infizierten in Kontakt getreten sind, d\u00fcrfen nicht am Unterricht teilnehmen. Im Falle von erk\u00e4ltungs- und grippe\u00e4hnlichen Anzeichen ist dringend ein Arzt aufzusuchen. Eine H\u00e4ndedesinfektion f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler erfolgt in der Schule nicht. Auf die Einhaltung von Husten- und Niesregeln ist zu achten (in die Armbeuge, saubere Taschent\u00fccher). Regelm\u00e4\u00dfige L\u00fcftung der Klassenr\u00e4ume ist im zeitlichen Abstand von ca. 90 Minuten erforderlich. Die L\u00fcftungen sollten 10 Minuten andauern.\n<li>\tIn den Fluren und Treppenaufg\u00e4ngen besteht Rechtsverkehr. In den Pausen sind die Aufenthaltspl\u00e4tze der jeweiligen Schuljahrg\u00e4nge (Kohorten) gekennzeichnet. In den Toiletten und Waschr\u00e4umen d\u00fcrfen sich jeweils zum gleichen Zeitpunkt maximal 3 Personen aufhalten. Die Einnahme von Speisen und Getr\u00e4nken im Sanit\u00e4rbereich ist grunds\u00e4tzlich verboten.\n<li>\tPers\u00f6nliche Arbeitsgegenst\u00e4nde sollen nicht mit anderen Sch\u00fclern getauscht werden. Bei der Schulspeisung ist ebenfalls der Mindestabstand von 1,5m einzuhalten. Die Benutzung einer Maske ist erforderlich, wenn diese Abst\u00e4nde nicht eingehalten werden k\u00f6nnen.\n<li>\tF\u00fcr alle Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die vom Sportunterricht kommen, gilt, dass sie das Schulgeb\u00e4ude erst mit dem Vorklingeln nach der Hofpause betreten d\u00fcrfen.\n<\/ul>\n<p>Alle Klassenleiter und Klassenleiterinnen tragen bitte unter dem Schriftsatz \u201eBelehrungspunkte f\u00fcr Sch\u00fcler zum Schulbeginn mit Blick auf Corona- Schutzma\u00dfnahmen\u201c die Belehrungen in das Klassenbuch bzw. in die Kurshefte ein. <\/p>\n<p>Dr. J. Mannke<br \/>\nSchulleiter<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wei\u00dfenfels, 27.08.2020 Belehrungspunkte f\u00fcr Sch\u00fcler zum Schulbeginn mit Blick auf Corona- Schutzma\u00dfnahmen Personensorgeberechtigte und vollj\u00e4hrige Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler m\u00fcssen zu Schuljahresbeginn eine unterzeichnete Versicherung der Kenntnisnahme der Infektionsschutzma\u00dfnahmen des Hygieneschutzplanes abgeben. Hierf\u00fcr wird den Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern ein entsprechendes Formular (Downlasd Formular) zur Verf\u00fcgung gestellt. 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