Weißenfels, 27.08.2020
Belehrungspunkte für Schüler zum Schulbeginn mit Blick auf Corona- Schutzmaßnahmen
Personensorgeberechtigte und volljährige Schülerinnen und Schüler müssen zu Schuljahresbeginn eine unterzeichnete Versicherung der Kenntnisnahme der Infektionsschutzmaßnahmen des Hygieneschutzplanes abgeben. Hierfür wird den Schülerinnen und Schülern ein entsprechendes Formular (Downlasd Formular) zur Verfügung gestellt. Wird diese Versicherung bis zum 31.8.2020 nicht in der Schule abgegeben, ist der betreffenden Schülerin oder dem Schüler das Betreten der Einrichtung nicht mehr gestattet, solange, bis diese Versicherung vorliegt. Diese Versicherung ist jeweils nach mindestens fünftägigem Fernbleiben vom Unterricht zu erneuern, dies gilt für die Lehrkräfte wie für Schülerinnen und Schüler. Generell gilt die Verpflichtung für alle, einen Mund-Nasen-Bedeckung bei sich zuführen. Am 27. und 28. August gilt uneingeschränkt die Maskenpflicht außerhalb des eigentlichen Unterrichts.>
Schülerinnen und Schüler mit Risikomerkmalen
Alle Schülerinnen und Schüler mit Risikomerkmalen unterliegen im Rahmen des Regelbetriebs grundsätzlich der Schulpflicht. Für diese Gruppe von Schülerinnen und Schülern sind besondere Hygienemaßnahmen zu prüfen. Im besonders begründeten Einzelfall besteht in Absprache mit der Schulleitung die Möglichkeit einer Befreiung von der Unterrichtsteilnahmepflicht in Präsenzform. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten dann ein entsprechendes Angebot im Distanzunterricht.
Alle Schülerinnen und Schüler, die aus Risikogebieten zurückgekehrt sind, unterliegen im Rahmen des Regelbetriebs grundsätzlich der Schulpflicht. Es obliegt den Schülerinnen und Schülern und deren Eltern bzw. Sorgeberechtigten dafür zu sorgen, dass der Schulbesuch auch tatsächlich möglich ist. Für Schülerinnen und Schüler die aus Risikogebieten zurückkehren gilt daher:
– Unmittelbare Absonderung und Rückkehr in die eigene Wohnung auf direktem Weg.
– Testung spätestens innerhalb von 72 Stunden nach der Rückkehr.
Ohne das Vorliegen eines negativen Testergebnisses darf das Schulgelände und die Schulgebäude bis 14 Tage nach der Rückkehr nicht betreten werden.
Fehlzeiten, die daraus resultieren, dass eine Testung bei Rückkehr nicht rechtzeitig erfolgen konnte, gelten als unentschuldigtes Fehlen.
Für unsere Schule gilt insbesondere:
Der Präsenzunterricht in der Schule findet ohne Mindestabstand in vollständigen Klassenstatt. Dabei bildet ein Schuljahrgang eine so genannte Kohorte; das heißt, dass mit Schülerinnen und Schülern anderer Jahrgangsstufen nach Möglichkeit kein persönlicher Kontakt im Schulbereich aufgenommen werden darf. Wenn das unvermeidbar ist, sind die Sicherheitsbestimmungen zu beachten.
- Händehygiene: Die Hände sind gründlich mit Seife ca. 20-30 Sekunden zu waschen. Das Abtrocknen erfolgt mit Einmalhandtüchern. Die Händewaschung sollte nach den Pausen, nach dem Besuch der Toilette, nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen und nach dem Schulbesuch erfolgen. Mit ungewaschenen Händen sollte man sich möglich nicht ins Gesicht (Augen, Nase, Mund) fassen. Die Händehygiene ist deshalb so wichtig, weil sie die Zahl der Mikroorganismen und Viren erheblich reduziert.
- Die Abstandsregel zwischen den einzelnen Personen sollte – außerhalb des Klassenraumes – immer mindestens 1,50m betragen. Es gilt mit Beginn der Pause bis zum Betreten des Schulhofes Maskenpflicht. Ebenso wird zum Pausenende die Maske aufgesetzt und erst beim Betreten des Klassenraums darf diese wieder abgenommen werden. Die Klassenstufen 11 und 12 müssen nicht zu den Pausen auf den Schulhof gehen. Falls aus diesen Jahrgängen Schülerinnen und Schüler die Hofpause in Anspruch nehmen möchten, halten sie Abstand zu den anderen Kohorten.
- Folgende weitere Hygienemaßnahmen gelten: Schülerinnen und Schüler, die Infektionssymptome aufweisen oder mit Infizierten in Kontakt getreten sind, dürfen nicht am Unterricht teilnehmen. Im Falle von erkältungs- und grippeähnlichen Anzeichen ist dringend ein Arzt aufzusuchen. Eine Händedesinfektion für Schülerinnen und Schüler erfolgt in der Schule nicht. Auf die Einhaltung von Husten- und Niesregeln ist zu achten (in die Armbeuge, saubere Taschentücher). Regelmäßige Lüftung der Klassenräume ist im zeitlichen Abstand von ca. 90 Minuten erforderlich. Die Lüftungen sollten 10 Minuten andauern.
- In den Fluren und Treppenaufgängen besteht Rechtsverkehr. In den Pausen sind die Aufenthaltsplätze der jeweiligen Schuljahrgänge (Kohorten) gekennzeichnet. In den Toiletten und Waschräumen dürfen sich jeweils zum gleichen Zeitpunkt maximal 3 Personen aufhalten. Die Einnahme von Speisen und Getränken im Sanitärbereich ist grundsätzlich verboten.
- Persönliche Arbeitsgegenstände sollen nicht mit anderen Schülern getauscht werden. Bei der Schulspeisung ist ebenfalls der Mindestabstand von 1,5m einzuhalten. Die Benutzung einer Maske ist erforderlich, wenn diese Abstände nicht eingehalten werden können.
- Für alle Schülerinnen und Schüler, die vom Sportunterricht kommen, gilt, dass sie das Schulgebäude erst mit dem Vorklingeln nach der Hofpause betreten dürfen.
Alle Klassenleiter und Klassenleiterinnen tragen bitte unter dem Schriftsatz „Belehrungspunkte für Schüler zum Schulbeginn mit Blick auf Corona- Schutzmaßnahmen“ die Belehrungen in das Klassenbuch bzw. in die Kurshefte ein.
Dr. J. Mannke
Schulleiter