Informationsbrief-Corona

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,
Sehr geehrte Damen und Herren,

das Ministerium für Bildung hat in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales (Sozialministerium) Hinweise für Eltern, Sorgeberechtigte und Personal für Schülerinnen und Schüler unter 10 Jahren an öffentlichen Schulen in Sachsen-Anhalt versandt, die auch an weiterführenden Schulen des Landes analog Orientierung sein können.

In den Herbstferien wird eine Aktualisierung des Rahmenhygieneplanes mit SL-Brief an die Schulen versandt. Eine Erklärung über einen Gesundheitsbogen ist nicht mehr vorgesehen.

Wir empfehlen nachstehenden Hinweisen zu folgen:

Die Schulen informieren und belehren Eltern und Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte, wie sich Schüler/-innen und Lehrkräfte, aus Rücksicht und in Verantwortung anderen gegenüber, zu verhalten haben (AHA-Regeln).

Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule ist, alle Kinder und Jugendlichen, das Personal sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen. Deshalb müssen die Eltern, die Kinder und Jugendlichen sowie auch die Lehrkräfte und Fachkräfte in den Schulen besonders aufmerksam sein und infektionshygienische Vorgaben unbedingt beachten. Grundsätzlich wird es aber immer ein Abwägungsprozess zwischen Infektionsschutz und dem Recht der Kinder und Jugendlichen auf Teilhabe und Bildung sein.

Eine Beseitigung jeglichen Restrisikos einer Coronavirus-Infektion (Covid-19) ist nicht möglich. Unser gemeinsames Ziel muss es daher sein, die Übertragungsraten möglichst zu reduzieren, indem die Hygienemaßnahmen unbedingt eingehalten werden. Ein Ausschluss von Kindern bei leichten Krankheitssymptomen ist dagegen nicht hilfreich.

Wichtig: Wie auch schon vor der Corona-Pandemie gilt, dass Kinder und Jugendliche, die eindeutig krank sind, nicht in die Schule gehen dürfen.

Hierbei ist zu beachten:

1. Ein einfacher Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen, genauso wie gelegentlicher unauffälliger Husten, Halskratzen oder Räuspern, sind kein Ausschlussgrund.
Diese Kinder und Jugendlichen können die Schule besuchen.

2. Kinder und Jugendliche, bei denen Symptome wie Husten bekannt und einer nichtinfektiösen Grunderkrankung wie z.B. Asthma zuzuordnen sind, können ebenfalls weiterhin die Einrichtung besuchen.

3. Kinder und Jugendliche mit einer Symptomatik, die auf COVID-19 hindeutet, dürfen die Einrichtung nicht besuchen. Typische Symptome sind:
– Fieber ab 38 °C,
– Husten,
– Durchfall,
– Erbrechen,
– allgemeines Krankheitsgefühl (Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen),
– Geruchs- oder Geschmacksstörungen.

4. Ob Kinder oder Jugendliche eine Ärztin oder einen Arzt benötigen, müssen zunächst die Sorgeberechtigten beurteilen. Sollte die behandelnde Hausärztin oder der behandelnde Hausarzt nicht erreichbar sein, ist die 116 117 Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.

5. Zeigen Kinder oder Jugendliche Allgemeinsymptome ohne klaren COVID-19 Verdacht, müssen sie mindestens zwei Tage zu Hause beobachtet werden und mindestens 24 Stunden fieberfrei und in gutem Allgemeinbefinden sein.
6. Gesunde Geschwister, die keinen Quarantäneauflagen des zuständigen Gesundheitsamtes unterliegen, können die Schule besuchen.
7. Bei Kindern oder Jugendlichen ohne Krankheitssymptome, welche jedoch persönlichen Kontakt zu einer Person mit positivem Testergebnis hatten, wird das Gesundheitsamt über den Schulbesuch entscheiden.

8. Zeigen Kinder oder Jugendliche offensichtliche Symptome, entscheidet die Schulleitung, die betroffenen Kinder oder Jugendlichen aus dem Unterricht zu nehmen und (bei minderjährigen Kindern die Eltern) aufzufordern, eine Ärztin oder einen Arzt aufzusuchen.
Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes kann erst nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung erfolgen.

Die heutigen Empfehlungen können sich je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen ändern.

Landesschulamt Sachsen-Anhalt

Halle (Saale), 15.10.2020