Zutrittsbeschränkungen für SchülerInnen ab dem 06.04.

Am 01.04.2021 ging um 23:12 Uhr (!) in unserem E-Mailpostfach eine Nachricht des Schulamtes vom BLK ein.

Den Elternbrief gebe ich hier zur Kenntnis.

Bitte beachten Sie folgendes:

  1. Wir werden keine Extrabetreuung für Testablehner bzw. Maskenbefreite organisieren können. Deshalb dürfen diese Schülerinnen und Schüler das Schulgelände nicht betreten. Sie sollen also auch schon ab 06.04.2021 nicht zur Schule kommen! Es obliegt in der Verantwortung dieser Schüler bzw. deren Eltern, sich den Unterrichtsstoff zu besorgen (analog zur Abwesenheit wegen Krankheit) bzw. am Onlineunterricht teilzunehmen, falls die Lehrkraft sich aus didaktischen Gründen dafür entschieden hat. Eine gesonderte Versorgung mit Inhalten findet nicht statt! Eine gesonderte Rücksichtnahme bei späteren Leistungserhebungen wird es ebenfalls nicht geben!
Dies betrifft nach derzeitigem Stand offensichtlich auch den 12. Schuljahrgang. Im Sinne einer möglichst guten Abiturvorbereitung und als Konsequenz aus den Tatsachen, die sich Ende März zeigten, sollten diese Schülerinnen und Schüler deshalb unbedingt an den Selbsttests teilnehmen.

Elternbrief 31032021 Zutrittsbeschränkungen
Einwilligung Corona Schnelltest