Präsenzunterricht ab dem 07.06.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

ab der Woche vom 07.06.2021 werden an unserer Schule in der Regel dienstags und donnerstags Corona-Selbsttests durchgeführt. Diese sind nach den bestehenden Regelungen noch immer Voraussetzung zum Aufenthalt auf dem Schulgelände bzw. zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Das Einverständnis zu diesen Tests ist durch die Sorgeberechtigten schon schriftlich erklärt worden bzw. muss dies gegebenenfalls noch geschehen.

Es ist alternativ möglich, dass Schülerinnen und Schüler zu Beginn der festgelegten Testtage eine Bescheinigung über das negative Ergebnis eines PCR-Tests oder PoC-Antigen-Schnelltests z. B. eines Testzentrums, einer Apotheke oder eines niedergelassenen Arztes vorlegen. Diese Bescheinigung eines negativen Testergebnisses darf zum Testtermin in der Schule nicht älter als 24 Stunden sein.

Befreit von der Testpflicht sind Personen, die über einen vollständigen Impfschutz (14 Tage nach der letzten Impfung) verfügen, Genesene und Personen, die medizinische Gründe glaubhaft machen können. Diese Befreiung ist durch eine entsprechende amtliche bzw. ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.

Die Schulleitung, 03.06.2021