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Wir brauchen mehr Gesundheitsschutz an Schulen

https://www.dphv.de/aktuell/nachrichten/details/article/der-dphv-und-der-deutsche-lehrerverband-appelieren-anlaesslich-des-morgigen-treffens-von-bund-und-laen.html

Appell von DPhV und Deutschem Lehrerverband zum morgigen Treffen von Bund und Ländern zur Fortführung von Corona-Beschränkungen:
Wir brauchen mehr Gesundheitsschutz an Schulen und ein umfassendes Konzept zur langfristigen Sicherung von Unterricht und Bildungsqualität!

Das Präsidium des Deutschen Lehrerverbandes hat das Fehlen klarer Richtlinien für den Umgang von Schulen mit der Pandemie bei steigenden Infektionszahlen mit Blick auf das Treffen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin beklagt. DL-Präsident Heinz-Peter Meidinger betonte: „Schulen können sich von stark gestiegenen Infektionszahlen in der Gesamtbevölkerung nicht abkoppeln. Wir müssen die Balance zwischen Bildungsauftrag und Gesundheitsschutz neu finden.“ Notwendig sei nach Auffassung des DL bei fehlender Abstandswahrung eine bundesweite Maskenpflicht auch im Unterricht zumindest an weiterführenden Schulen sowie eine Wiedereinführung des Abstandsgebots an Schulen in Hotspot-Gebieten

Einverständniserklärung zum Antigen- & PCR-Test

aufgrund der anhaltenden Pandemiesituation im Burgenlandkreis möchten wir Sie auf einige Neuerungen im Umgang mit Meldungen bei Corona-Fällen an Schulen im Burgenlandkreis hinweisen. Die Veränderungen zielen darauf ab, schnelle Möglichkeiten der Testung durch die jetzt neue Verfügbarkeit von Antigen-Tests (Schnelltests) effektiv zu organisieren und damit einen möglichst wenig eingeschränkten Schulbetrieb zu gewährleisten.

Folgendes Verfahren findet ausschließlich Anwendung, wenn innerhalb der Schule Schüler oder an der Schule tätige Personen positiv auf das Covid-19 Virus getestet wurden.

Besteht aufgrund der angezeigten Infektionslage der Verdacht, dass es zu weiteren Übertragungen innerhalb der Schulgemeinschaft gekommen sein könnte, wird das Gesundheitsamt in der Regel am nächsten Unterrichtstag Antigen-Schnelltests bei den möglichen Kontaktpersonen durchführen. Hierzu wird ein Testmobil in die Schule fahren oder –in Naumburg –werden die Schüler bzw. Lehrkräfte in das Abstrichzentrum am Landratsamt bestellt. Da die Schnelltests unmittelbar nach Bekanntwerden der Infektionen an Schulen eingesetzt werden können, ist es wichtig, dass Ihr Kind eine Einverständniserklärung ausgefüllt in der Schule hinterlegt.

Sollte Ihr Kind diese Erklärung in der Schule nicht abgegeben haben, können die Kinder nicht zeitnah an der Schule getestet werden.
Formular zur Einverständniserklärung herunterladen

Schulleiterbrief

Informationen zur Handhabung bei Corona

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,
in Anbetracht der nach wie vor hohen Infektionszahlen mit dem Covid-19-Virus im Burgenlandkreis möchte ich Sie nochmals über die wesentlichen Eckpunkte im Umgang mit der Situation informieren.

Aktuelle Informationen zum Stand der Corona-Pandemie im Burgenlandkreis können Sie immer der Sonderseite https://corona.burgenlandkreis.de/
entnehmen.

Informationen für Eltern finden Sie in dem FAQ-Leitfaden unter Corona und Schule – häufige Fragen

Falls in Ihrer Schule Lehrkräfte, Schüler/innen oder andere Personen positiv auf das Corona-Virus getestet werden, sollte im ersten Schritt immer das Gesundheitsamt des Burgenlandkreises unter den Rufnummern des Bürgertelefons 03445 73 1646 oder 03445 73 1647 bzw. unter buergertelefon@blk.de informiert werden.
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Informationsbrief-Corona

Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,
Sehr geehrte Damen und Herren,

das Ministerium für Bildung hat in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales (Sozialministerium) Hinweise für Eltern, Sorgeberechtigte und Personal für Schülerinnen und Schüler unter 10 Jahren an öffentlichen Schulen in Sachsen-Anhalt versandt, die auch an weiterführenden Schulen des Landes analog Orientierung sein können.

In den Herbstferien wird eine Aktualisierung des Rahmenhygieneplanes mit SL-Brief an die Schulen versandt. Eine Erklärung über einen Gesundheitsbogen ist nicht mehr vorgesehen.

Wir empfehlen nachstehenden Hinweisen zu folgen:

Die Schulen informieren und belehren Eltern und Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte, wie sich Schüler/-innen und Lehrkräfte, aus Rücksicht und in Verantwortung anderen gegenüber, zu verhalten haben (AHA-Regeln). Informationsbrief-Corona weiterlesen

Felliges Experiment im Englischunterricht

Am vergangenen Freitag bekam die Klasse 5d Besuch von einem Überraschungsgast: Schwarzes Fell, vier weiße Pfoten, schwarze Augen, und gaaaanz lieb! Bentley, der Hund einer Weißenfelser Tierarztpraxis, wurde von der dortigen Assistentin (Frau Werner) zum Anschauungsunterricht im Fach Englisch gebracht. Auf dem Schulhof sollten alle Kinder einen fremdsprachlichen Steckbrief über Bentley entwerfen.

Nach einer ersten Kontaktaufnahme, bei der Bentley gestreichelt und geknuddelt werden durfte, machten sich die Kinder erfolgreich ans Werk, englische Sätze zu bilden und aufzuschreiben:

Bentley is a dog. He is a labrador and he is from Weissenfels. Bentley is seven years old. He has got black fur and a red collar. I like his white paws. He eats dogfood and he can do tricks!

Und genau diese Tricks durften die Kinder dann auch selber mit Bentley ausprobieren, was allen Schülern sichtlich viel Freude bereitete. Am Abschluss waren sich alle Schülerinnen und Schüler einig: Bentley darf, soll und muss gerne einmal wiederkommen!!!


Blick auf Corona- Schutzmaßnahmen

Weißenfels, 27.08.2020

Belehrungspunkte für Schüler zum Schulbeginn mit Blick auf Corona- Schutzmaßnahmen

Personensorgeberechtigte und volljährige Schülerinnen und Schüler müssen zu Schuljahresbeginn eine unterzeichnete Versicherung der Kenntnisnahme der Infektionsschutzmaßnahmen des Hygieneschutzplanes abgeben. Hierfür wird den Schülerinnen und Schülern ein entsprechendes Formular (Downlasd Formular) zur Verfügung gestellt. Wird diese Versicherung bis zum 31.8.2020 nicht in der Schule abgegeben, ist der betreffenden Schülerin oder dem Schüler das Betreten der Einrichtung nicht mehr gestattet, solange, bis diese Versicherung vorliegt. Diese Versicherung ist jeweils nach mindestens fünftägigem Fernbleiben vom Unterricht zu erneuern, dies gilt für die Lehrkräfte wie für Schülerinnen und Schüler. Generell gilt die Verpflichtung für alle, einen Mund-Nasen-Bedeckung bei sich zuführen. Am 27. und 28. August gilt uneingeschränkt die Maskenpflicht außerhalb des eigentlichen Unterrichts.>

Schülerinnen und Schüler mit Risikomerkmalen

Alle Schülerinnen und Schüler mit Risikomerkmalen unterliegen im Rahmen des Regelbetriebs grundsätzlich der Schulpflicht. Für diese Gruppe von Schülerinnen und Schülern sind besondere Hygienemaßnahmen zu prüfen. Im besonders begründeten Einzelfall besteht in Absprache mit der Schulleitung die Möglichkeit einer Befreiung von der Unterrichtsteilnahmepflicht in Präsenzform. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten dann ein entsprechendes Angebot im Distanzunterricht.

Alle Schülerinnen und Schüler, die aus Risikogebieten zurückgekehrt sind, unterliegen im Rahmen des Regelbetriebs grundsätzlich der Schulpflicht. Es obliegt den Schülerinnen und Schülern und deren Eltern bzw. Sorgeberechtigten dafür zu sorgen, dass der Schulbesuch auch tatsächlich möglich ist. Für Schülerinnen und Schüler die aus Risikogebieten zurückkehren gilt daher:
– Unmittelbare Absonderung und Rückkehr in die eigene Wohnung auf direktem Weg.
– Testung spätestens innerhalb von 72 Stunden nach der Rückkehr.
Ohne das Vorliegen eines negativen Testergebnisses darf das Schulgelände und die Schulgebäude bis 14 Tage nach der Rückkehr nicht betreten werden.
Fehlzeiten, die daraus resultieren, dass eine Testung bei Rückkehr nicht rechtzeitig erfolgen konnte, gelten als unentschuldigtes Fehlen.
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