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Ablauf erster Schultag

Liebe Schülerinnen und Schüler,

wir begrüßen Euch ganz herzlich zurück an unserem Goethegymnasium. Hoffentlich konntet Ihr die Ferien genießen und seid nun fit für das neue Schuljahr.

Der erste Schultag läuft in der bewährten Form ab. Ihr werdet also die ersten beiden Unterrichtsblöcke zusammen mit Euren Klassenleiterinnen bzw. Klassenleitern haben. Die Räume entnehmt Ihr bitte dem Aushang im Schulhaus.
Ihr müsst Euch zu Beginn selbst testen. Bringt dazu bitte erneut eine unterschriebene Einverständniserklärung mit (Link anbei). Dies entfällt, wenn Ihr bei uns nachweisen könnt, dass Ihr vollständig geimpft, genesen oder aktuell getestet seid.
Weitere Informationen findet Ihr als Aushang im Schulhaus.

Die neuen Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5 treffen sich auf unserem Schulhof (Eingang Rosalskyweg).
Wer von Euch noch nicht vollständig geimpft, genesen oder aktuell (in den letzten 24h) negativ getestet ist (Nachweise bitte bereithalten), erscheint bitte um 7:45 Uhr und muss sich vor Ort unter Aufsicht selbst testen. Dazu müsst Ihr eine von Euren Eltern ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung abgeben. Den Link zum Download dieses Formulars findet man gleichhier . Bitte ausdrucken!
Die anderen erscheinen bitte um 8 Uhr und zeigen ihren Nachweis vor. Eure Eltern bitten wir, das Schulgelände nicht zu betreten.

Leider waren wir durch rechtliche Bestimmungen gezwungen, die neue Klassenstufe 9 auf drei Klassen zu reduzieren.
Aus schulorganisatorischen Gründen und in Absprache mit der ehemaligen Klassenlehrerin wurden die Schülerinnen und Schüler der ehemaligen 8d auf die Klassen 9b und 9c aufgeteilt. Die Aufteilung erfahrt Ihr ebenfalls durch einen Aushang im Schulhaus.

Wir wünschen Euch trotz aller Umstände einen guten Start.

Herzliche Grüße! Euer Schulleitungsteam

entstandenen Defizite aufarbeiten

Liebe Schülerinnen und Schüler, geehrte Eltern,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

Liebe Schülerinnen und Schüler, geehrte Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

um die entstandenen Defizite aufarbeiten zu können, sind verschiedene Mittel bereitgestellt worden. Wir haben entsprechende Wünsche bei den Eltern und Schülern erfasst und uns bemüht, die Nachhilfetermine für die Ferienzeit zu organisieren.

Wenn Schülerinnen und Schüler bevorzugte Zeiträume (z. B. Sommerferien, Woche vom 16.08. bis 20.08.) angegeben haben, so haben wir versucht, das zu berücksichtigen. Es ist nicht vorgesehen, dass Schülerinnen und Schüler Kurse tauschen bzw. dass wir nochmal Veränderungen vornehmen.

Der Unterricht findet eine Woche lang täglich 1×90 Minuten statt und die Kurse wurden je nach Kapazitäten der Leute geplant, die angeboten haben, uns beim Defizitausgleich zu unterstützen. Hier waren unsere Möglichkeiten begrenzt.

Uns ist bewusst, dass der Plan nicht alle zufrieden stellen wird, auch wenn wir unser Bestes versucht haben. Viele Schülerinnen und Schüler haben Bedarf in mehreren Fächern angemeldet. Hier haben wir uns bemüht, dass sie in einer Woche täglich, z.B. in der ersten Schiene 90 Minuten Mathe und in der zweiten Schiene 90 Minuten Englisch haben. Das hat nicht immer geklappt. Manche haben auch einen Kurs in der ersten Woche und einen anderen in der zweiten Woche.

Der Zeitplan wird den entsprechenden Schülern durch die Klassenlehrer zur Kenntnis gegeben (vorzugsweise über Teams).

Der Unterricht findet im Haus II statt. Ein Raumplan wird noch veröffentlicht, damit alle ihren Kurs finden.

Wir versuchen, auch unterrichtsbegleitend nach den Sommerferien und während der Herbstferien Angebote zu machen. Informationen dazu folgen später.

Ergänzend erreichte uns ein Schreiben des Bildungsministers mit Hinweisen zu Onlineangeboten, welches anbei als PDF heruntergeladen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Das Schulleitungsteam, 28.07.2021

lernstandsdefizite-aufholen-digitale-angebote-lsa-infoschreiben

Präsenzunterricht ab dem 07.06.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

ab der Woche vom 07.06.2021 werden an unserer Schule in der Regel dienstags und donnerstags Corona-Selbsttests durchgeführt. Diese sind nach den bestehenden Regelungen noch immer Voraussetzung zum Aufenthalt auf dem Schulgelände bzw. zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Das Einverständnis zu diesen Tests ist durch die Sorgeberechtigten schon schriftlich erklärt worden bzw. muss dies gegebenenfalls noch geschehen.

Es ist alternativ möglich, dass Schülerinnen und Schüler zu Beginn der festgelegten Testtage eine Bescheinigung über das negative Ergebnis eines PCR-Tests oder PoC-Antigen-Schnelltests z. B. eines Testzentrums, einer Apotheke oder eines niedergelassenen Arztes vorlegen. Diese Bescheinigung eines negativen Testergebnisses darf zum Testtermin in der Schule nicht älter als 24 Stunden sein.

Befreit von der Testpflicht sind Personen, die über einen vollständigen Impfschutz (14 Tage nach der letzten Impfung) verfügen, Genesene und Personen, die medizinische Gründe glaubhaft machen können. Diese Befreiung ist durch eine entsprechende amtliche bzw. ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.

Die Schulleitung, 03.06.2021

Präsenzunterricht ab dem 31.05.2021!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

das Ministerium für Bildung hat am 27. Mai 2021 entschieden, allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7- Tage- Inzidenz von weniger als 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner zu gestatten, in allen Schulformen ab 31. Mai 2021 zum Präsenzunterricht zurückzukehren. Im Goethegymnasium wird also ab dem kommenden Montag der normale Schulbetrieb wieder stattfinden. Die Präsenzpflicht ist dabei noch ausgesetzt. Über eventuelle Änderungen der hygienischen Bestimmungen setzen wir Sie rechtzeitig in Kenntnis.

Die Schulleitung, 27.05.2021

Schulbetrieb nach den Pfingstferien 2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

die Umstände in Zusammenhang mit dem aktuellen Coronavirus bleiben dynamisch, bewegen sich aber nun in eine Richtung, die Erleichterungen möglich macht. Immerhin können wir als Schule nun darauf reagieren. Allerdings bleiben wesentliche Einschränkungen zunächst zumindest in Teilen erhalten. Diese regelt der aktuelle Rahmenplan-HIA-Schule vom 20.05.2021.
Ein vom Burgenlandkreis für spätestens den Mittag des heutigen Tages angekündigter Brief hat uns bis zum Nachmittag leider nicht erreicht. Deshalb beziehen wir uns alleinig auf die Regelungen unserer Landesregierung. Mit dem gestrigen Schreiben des Bildungsministers unseres Landes wurden wir darüber informiert, dass der Schulbetrieb nach den Pfingstferien mit folgenden Festlegungen stattfinden kann:

  • Der 11. Schuljahrgang ist vollständig in der Schule und nimmt am Unterricht vollumfänglich teil.
  • Die Klassenstufen 5 bis 10 besuchen den Unterricht in der Schule im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebs – also im Wechselmodell. In der Woche vom 25. Mai ist jeweils die Gruppe 2 in der Schule. Die andere Gruppe arbeitet zu Hause im Distanzunterricht und wird gegebenenfalls am Unterricht per Videostream beteiligt.
  • Die Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt. Die Eltern müssen ein Fernbleiben ihrer Kinder in diesem Fall unverändert rechtzeitig anmelden und mindestens für eine ganze Woche erklären. Ein Anspruch auf eine gesonderte Aufgabenversorgung oder Betreuung durch die Lehrer besteht dabei ausdrücklich nicht. Eine Teilnahme am Distanzunterricht wird natürlich erwartet, um der Schulpflicht zu genügen. Eine gesonderte Rücksichtnahme bei Bewertungen erfolgt ebenfalls nicht. Die Versetzungsverordnung gilt bisher unverändert.

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Stornierte England-Studienfahrt vom Juli 2021

Liebe Eltern!

Ich hoffe, Sie haben Verständnis dafür, dass es in dieser turbulenten Zeit mit sich ständig verändernden Bestimmungen schwierig ist, jederzeit klare Aussagen zu machen.

Das ist auch der Grund, warum wir uns bezüglich der Studienfahrt noch nicht geäußert haben.
Im Moment ist die Lage so, dass das Reisebüro 30€ Stornogebühren vertraglich einbehält. Da nun jedoch ein offizielles Schreiben vorliegt, welches bis Ende des Schuljahres eine Klassen- oder Studienfahrt untersagt, wollen wir versuchen, diese 30€ erstattet zu bekommen. Diesbezüglich wurde von Frau Kunze bereits eine Mail an die entsprechende Stelle geschickt, wir haben bisher jedoch noch keine Antwort darauf erhalten.

Sobald wir klare Aussagen dazu machen können, informieren wir Sie und zahlen die entsprechenden Summen zurück.

Bitte haben Sie auch weiterhin Geduld.

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Jana Chanaa

Hinweise zum Infektionsschutzgesetz vom 23.04.21

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit Wirkung des Infektionsschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ab 24.04.2021 treten für unsere Schule folgende Maßnahmen in Kraft:

Da unser Burgenlandkreis den Schwellenwert der 7-Tage-Inzidens von 165 seit Monaten überschritten hat und auch absehbar weiter überschreiten wird, müssen alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen5-10 ab Montag, d. 26.04.21, in den Distanzunterricht gehen.

Alle Kolleginnen und Kollegensind verpflichtet, diesen Distanzunterricht durchzuführen.

Wenn der Inzidenswert an 7 hintereinander folgenden Werktagen unter 165 liegt, kehren wir in den Wechselunterricht zurück, wenn dieser für den gleichen Zeitraum unter 100 fällt, ist Präsenzunterricht möglich. Hinweise zum Infektionsschutzgesetz vom 23.04.21 weiterlesen

Schulbetrieb und Testung ab 19.04.2021

Sehr geehrte Eltern,

In Abstimmung mit der Uni Halle und der Landesregierung wird das Pilotprojekt des Burgenlandkreises „Sicherer Schulbetrieb unter Hochinzidenz“ zunächst fortgesetzt. Damit bleiben die Schulen im Burgenlandkreis auch in der kommenden Woche im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet. Es ändert sich also am seit der vergangenen Woche organisierten Schulbetrieb prinzipiell nichts.

Es wird aber Änderungen beim verwendeten Test geben, weil die bisher verwendeten „Lolli“-Tests für die ersten vier Wochen durch das Finanzministerium finanziert wurden. Dieser Zeitraum ist nun abgelaufen und das Land Sachsen-Anhalt hat Tests, die einen Nasenabstrich erfordern, angeschafft.

Ab dem 19.04.2021 werden wir also weiterhin Montag, Mittwoch und Freitag Selbsttests anleiten und durchführen – nur sind es dann diese Nasenabstrichtests. Dazu wird im vorderen Nasenlochbereich ein Abstrich entnommen. Sie, liebe Eltern, bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen wegen der andersartigen Tests neue Einverständniserklärungen ausfüllen. Ein entsprechendes Formular wird Ihnen durch die Klassenlehrer zugeleitet und zusätzlich auch hier.
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Zutrittsbeschränkungen für SchülerInnen ab dem 06.04.

Am 01.04.2021 ging um 23:12 Uhr (!) in unserem E-Mailpostfach eine Nachricht des Schulamtes vom BLK ein.

Den Elternbrief gebe ich hier zur Kenntnis.

Bitte beachten Sie folgendes:

  1. Wir werden keine Extrabetreuung für Testablehner bzw. Maskenbefreite organisieren können. Deshalb dürfen diese Schülerinnen und Schüler das Schulgelände nicht betreten. Sie sollen also auch schon ab 06.04.2021 nicht zur Schule kommen! Es obliegt in der Verantwortung dieser Schüler bzw. deren Eltern, sich den Unterrichtsstoff zu besorgen (analog zur Abwesenheit wegen Krankheit) bzw. am Onlineunterricht teilzunehmen, falls die Lehrkraft sich aus didaktischen Gründen dafür entschieden hat. Eine gesonderte Versorgung mit Inhalten findet nicht statt! Eine gesonderte Rücksichtnahme bei späteren Leistungserhebungen wird es ebenfalls nicht geben!
Dies betrifft nach derzeitigem Stand offensichtlich auch den 12. Schuljahrgang. Im Sinne einer möglichst guten Abiturvorbereitung und als Konsequenz aus den Tatsachen, die sich Ende März zeigten, sollten diese Schülerinnen und Schüler deshalb unbedingt an den Selbsttests teilnehmen.

Elternbrief 31032021 Zutrittsbeschränkungen
Einwilligung Corona Schnelltest

Elternbrief zur Schulöffnung

Öffnung der Schulen im Burgenlandkreis ab 15. März 2021

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

nach den vielen Wochen der Schulschließungen und des Unterrichts
aus der Distanz freue ich mich, Ihnen nun endlich eine Perspektive für
die Öffnung der Schulen im Burgenlandkreis mitteilen zu können. Ich
weiß, wie sehr viele auf dieses Signal gewartet haben.

Ab Montag, den 15. März 2021, können die Klassen in den
Grundschulen im Regelbetrieb unterrichtet werden. Alle Schulen ab
Klassenstufe 5 und die Berufsschulen werden Unterricht im
Wechselmodell durchführen können. Die Abschlussklassen können
weiter im Präsenzunterricht beschult werden.

Dass wir diesen Schritt wagen können, liegt an drei Dingen:

  1. Die Infektionslage im Burgenlandkreis hat sich etwas verbessert
    und liegt derzeit unter dem Inzidenzwert von 200.

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Kurzbeschreibung Test

Einwilligung Corona Schnelltest